Stellungnahme zur Einführung von ‚Kinderrechten’ in die Verfassung

Verein wertevollwachsen e.V.  Februar 2021

Hierzu haben wir bereits  im November 2019 gegenüber mehreren Abgeordneten umfangreich Stellung genommen, wesentliche Argumente sind bereits von Befürwortern wie Gegnern ausgetauscht und der bald in die erste Lesung gehende Gesetzentwurf ist zumindest dahingehend verbessert worden, dass  am Ende der eingefügten Ergänzung des Artikel 6 nochmals auf die Erstverantwortung der Eltern hingewiesen wird. Dies bewerten wir als positiv und es ist zu hoffen, dass dieser Satz wenigstens erhalten bleibt.

Ob dieser Satz jedoch verhindert, dass die –eigentlich überflüssige- Grundgesetz-änderung auch ein verändertes Verfassungsrecht nach sich zieht wie Verfassungs-rechtler befürchten, wird sich erweisen.

Aus der Gesamtschau der Politik der letzten Jahre bleiben  in jedem Fall ein große Bedenken, weil  eine generelle Tendenz des Staates unübersehbar ist , vermehrt in Bereiche einzuwirken, die das Familienleben nicht nur nachhaltig verändern, sondern sukzessive fragwürdige Rechte in  unausweichbare Pflichten zu verwandeln (z.B. U3-Betreuung).

Aktuell bestätigt werden diese Befürchtungen  durch den von Grünen und Liberalen eingebrachte Referentenentwurf  für ein neues Transsexuellengesetz. Dass hier Heranwachsenden ab 14 Jahren ermöglicht werden soll, auf Zuruf , ohne Zustimmung der Eltern und ohne fachärztliche Beratung das Geschlecht zu wechseln, zeigt überdeutlich, wo die Reise hingeht und welche Brisanz in der Einführung von Kinderrechten liegt, die z.B. solch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz’ verfassungsrechtlich

stärken könnten. Zumindest werden sie das Grundrecht der Eltern auf Erziehung aufweichen und synergetisch wirken.

Es ist erkennbar, dass den Beschwichtigungen, bei Kinderrechten ginge es ausschliesslich um das Kindswohl und Kindsbeteiligung bei allen, Kinder betreffenden, Angelegenheiten, kein Glauben zu schenken ist.

Im Gegenteil, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte, die  diese auf Grund ihres Kindseins noch nicht selbst wahrnehmen können, sollen hier ganz offensichtlich vom Staat wahrgenommen werden mit der Folge einer Emanzipation von den Eltern. Denn was zum ‚Wohl des Kindes’ und zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit gehört, wird mehr und mehr im Rahmen einer Diskursverengung von interessengeleiteten Lobbygruppen bestimmt und verbreitet.

Die Erstverantwortung der Eltern wird dort konsequent unterwandert.

Folgende Fragen, die nur einen Ausschnitt  der Probleme anreißen, liegen auf der Hand:

Welche Bedeutung werden ‚reproduktive Rechte’ bei Abtreibungswünschen von Minderjährigen haben?

Welche Bedeutung wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit bei Wünschen von Minderjährigen nach Tätowierungen, Schönheits-OPs, hormonellen  oder operativen Geschlechtsumwandlungen haben? Oder auch nur bei der Sexualaufklärung in Schulen, die dem sittlichen Empfinden vieler Eltern und Kinder grundlegend widerspricht?

Die Einführung von gesonderte Kinderrechten ist nur bei oberflächlicher Betrachtung  eine gute Idee, in Wirklichkeit jedoch ist sie jedoch ein trojanisches Pferd, das die Selbstbestimmtheit der Reifeentwicklung von Kindern und Jugendlichen vorrangig zuordnet und somit der möglichen Einflussnahme durch staatliche Interessen Vorschub leistet. Hier wird eine Brandbombe in das familiäre Leben geworfen, die letztlich  das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern aufweichen wird und diese zum Spielball manipulativer Kräfte machen kann und wird.

Der Mensch ist aber nicht durchgängig selbstbestimmt, sondern auch schutzbedürftig und dies insbesondere in vulnerablen Lebensphasen. Die Zeit der Kindheit und Pubertät gehört zweifellos dazu. Wer von den Abgeordneten Kinder und Enkel hat, weiss genau, wie fragil die Entscheidungsfähigkeit von Heranwachsenden ist. Wer über derartige Erfahrungen nicht verfügt, möge ehrlich an seine eigene Kindheit und Jugend denken.

Hier sind Eltern gefragt und wenn sie versagen, was ja durchaus vorkommt, greift die staatliche Überwachungspflicht, aber dann und nur dann sollte das so sein.

Wir möchten Sie daher im Bewusstsein Ihrer Verantwortung und angesichts kritischer Stimmen aus vielen gesellschaftlichen Gruppen bitten, insbesondere gegen jede Formulierung der Grundgesetzänderung zu stimmen, die das Recht auf Schutz der körperlichen sowie seelischen Unversehrtheit von Kindern in Frage stellt, bzw. die natürliche Obhutspflicht und das natürliche Sorgerecht von Eltern schwächt.

Vorsitzende

Gilla Frank